Besuchsbegleitung

Was ist Besuchsbegleitung?

Ziel der Besuchsbegleitung nach § 111 AußStrG ist es, die Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontaktes zwischen minderjährigen Kindern und der/dem Besuchsberechtigten zu ermöglichen, beziehungsweise zu vertiefen. Dies geschieht immer mit Blick auf die momentanen Bedürfnisse des Kindes. 

Warum gibt es Besuchsbegleitung?

Der Erhalt der Beziehungen zu beiden Elternteilen oder anderen nahen Verwandten wirkt sich in der Regel positiv auf die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes aus. Beziehungsabbrüche hingegen können einschneidende und langfristige Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die kindliche Entwicklung haben.

Im Rahmen der Besuchsbegleitung wird angestrebt, einen neutralen, sicheren und kindgerechten Rahmen zu schaffen, in dem die Begegnung mit dem Kind bzw. den Kindern bedarfsorientiert und einfühlsam begleitet wird.

Was ist ein Besuchscafé?

Ein Besuchscafé besteht in der Regel aus einem oder mehreren Spielzimmern. Häufig gibt es auch eine Küche und verschiedene Sitzgelegenheiten. Hierdurch soll ein Kontakt zwischen Kindern und dem besuchsberechtigen Familienmitgliedern in entspannter, kindgerechter Atmosphäre und unter Betreuung professionell ausgebildeter Mitarbeiter*innen ermöglicht werden.

Ablauf

Erstgespräche finden jeweils getrennt mit beiden Elternteilen und ohne Kinder statt. Dabei erörtern wir die Ausgangssituation und alle notwendigen und unterstützenden Maßnahmen, um die Besuchsbegleitung konstruktiv gestalten zu können.

Beim Erstkontakt mit dem Kind haben wir Gelegenheit, das Kind kennenzulernen und uns vorzustellen. Ziel ist dabei, dass das Kind das Besuchscafé und die zuständige Besuchsbegleiter*in kennenlernt, sich wohlfühlt und eine erste Vertrautheit aufbaut.

Termine für die begleiteten Kontakte vereinbaren wir nach Vorgabe des Gerichts, den Kapazitäten des Besuchscafés, der Kindergarten- und Schulzeiten der Minderjährigen sowie den Arbeitszeiten der Eltern/Beteiligten. Besuchsberechtigt sind nur jene Personen, die im Beschluss oder in der Vereinbarung angeführt sind.

Nach Bedarf führen wir Zwischengespräche mit Kindern oder den Elternteilen.

Am Ende der Zusammenarbeit besteht die Möglichkeit, Abschlussgespräche zu führen. Hier können alle Beteiligten das weitere Procedere erörtern und allenfalls eine Kontaktvereinbarung erarbeiten.

Falls ein Aufeinandertreffen wegen des hohen Konfliktpotentials der Eltern vermieden werden soll, findet eine zeitversetzte Übergabe statt. Der besuchende Elternteil kommt zuerst ins Besuchscafé und der betreuende Elternteil 15 Minuten später. Beim Abholen bleibt der besuchende Elternteil noch 15 Minuten im Besuchscafè.

Fördermöglichkeiten

Das Bundesministerium für Soziales fördert nach Maßgabe der verfügbaren Mittel eine bestimmte Anzahl an Stunden für einkommensschwache besuchende Elternteile. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Besuchsbegleiter*innen darüber.

Voraussetzungen finden Sie auf: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Besuchsbegleitung.html